Teilnahmebedingungen Ferienpass Bezirk Brig 2027

Mit der Anmeldung zum Ferienpass Bezirk Brig anerkennen die Eltern beziehungsweise die erziehungsberechtigten Personen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

Der Ferienpass findet vom Montag, 31. Juni, bis Freitag, 09. Juli 2027 statt.

Wer kann teilnehmen?

Am Ferienpass Bezirk Brig können Kinder teilnehmen, die im Schuljahr 2026/2027 die 3H bis 8H besuchen und im Bezirk Brig wohnen oder zur Schule gehen.

Bei einzelnen Angeboten können aufgrund des Inhalts, der Anforderungen oder der vorhandenen Plätze abweichende Alters- oder Klassenangaben gelten. Massgebend sind die Angaben in der jeweiligen Angebotsbeschreibung.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen sind grundsätzlich willkommen. Falls ein Kind eine zusätzliche Betreuung, Begleitung oder besondere Unterstützung benötigt, bitten wir die Eltern, vor der Buchung mit der Jugendarbeitsstelle Briglina Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme möglich ist.

Benutzerkonto

Im Benutzerprofil müssen die vollständige Adresse sowie aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen angegeben werden. Über ein Benutzerkonto können mehrere Kinder derselben Familie angemeldet werden.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die hinterlegten Kontakt- und Notfallangaben vollständig und aktuell sind.

Kosten

Der Ferienpass kostet pauschal CHF 50 pro Kind.

Der Preis gilt unabhängig davon, wie viele Angebote dem Kind zugeteilt werden beziehungsweise wie viele Angebote es tatsächlich besucht.

Im Preis enthalten sind die Organisation des Ferienpasses, die Gebühren der Buchungsplattform sowie die Kosten der gebuchten Angebote, sofern in der jeweiligen Angebotsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

Die Durchführung zu diesem Preis ist nur dank der Unterstützung der beteiligten Gemeinden, regionaler Partnerinnen und Partner sowie der Veranstaltenden möglich.

Bezahlung

Nach Abschluss der Buchungsphase erhalten die Eltern per E-Mail eine Zahlungsaufforderung. Die Rechnung ist zusätzlich im Benutzerkonto unter «Rechnungen» abrufbar.

Die Bezahlung erfolgt über die auf der Rechnung aufgeführte QR-Rechnung. Der vollständige Betrag muss innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und vor Beginn des Ferienpasses bezahlt werden.

Bitte überweisen Sie keine Beträge direkt an die Veranstalterinnen und Veranstalter.

Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, wird eine Mahnung verschickt. Für jede Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 10 verrechnet.

Bei weiterhin ausstehender Zahlung kann das Kind von den gebuchten Angeboten ausgeschlossen werden. Die geschuldeten Kosten und die Mahngebühr bleiben bestehen.

Verbindlichkeit der Buchungen

Nach Ablauf der Stornierungsfrist sind alle zugeteilten und direkt gebuchten Angebote verbindlich.

Die Kosten werden auch bei einem Nichterscheinen verrechnet. Dies gilt grundsätzlich auch bei Krankheit, Unfall, Ferienabwesenheit oder anderen persönlichen Gründen.

Die Teilnahme an den definitiv gebuchten Angeboten wird vorausgesetzt. Kann ein Kind trotzdem nicht teilnehmen, muss es möglichst frühzeitig abgemeldet werden.

Abmeldung und Absenzen

Abmeldungen müssen über das Kontaktformular oder per E-Mail an briglina@jastow.ch erfolgen.

Kurzfristige Abmeldungen am Durchführungstag sind zusätzlich über die Ferienpass-Hotline zu melden. (027 924 40 74)

Eine Abmeldung ist wichtig, damit die Veranstaltenden und Begleitpersonen nicht unnötig auf ein Kind warten.

Bereits verrechnete Ferienpass- oder Angebotskosten werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Absage oder Änderung von Angeboten

Die Jugendarbeitsstelle Briglina behält sich das Recht vor, Angebote zusammenzulegen, anzupassen oder abzusagen. Gründe dafür können insbesondere sein:

  • Das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
  • Der Ausfall von Kursleitenden oder Begleitpersonen
  • Ungeeignete Wetterbedingungen
  • Sicherheitsbedenken
  • Unvorhersehbare organisatorische Umstände

Bei einer Absage werden die betroffenen Familien möglichst frühzeitig per E-Mail oder Telefon informiert. Deshalb müssen die Kontaktdaten im Benutzerkonto aktuell sein.

Für abgesagte Angebote kann nicht in jedem Fall ein Ersatzangebot angeboten werden. Wird ein Angebot durch die Jugendarbeitsstelle oder die Veranstaltenden abgesagt, entstehen den Eltern dafür keine zusätzlichen Kosten.

Bei wetterabhängigen Angeboten ist ein entsprechender Hinweis in der Angebotsbeschreibung aufgeführt. Über wetterbedingte Absagen werden die Teilnehmenden nach Möglichkeit spätestens am Vortag informiert.

Betreuung

Die Betreuung beginnt am angegebenen Treffpunkt zur aufgeführten Startzeit und endet am angegebenen Treffpunkt zur aufgeführten Schlusszeit.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind pünktlich erscheint und nach dem Angebot rechtzeitig abgeholt wird beziehungsweise selbstständig nach Hause gehen darf.

Falls ein Kind direkt zum Durchführungsort gebracht wird oder diesen selbstständig verlassen soll, muss dies vorgängig mit der Jugendarbeitsstelle beziehungsweise der zuständigen Kursleitung abgesprochen werden.

Die Anwesenheit von Eltern oder anderen privaten Begleitpersonen ist während der Durchführung grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen werden in der Angebotsbeschreibung aufgeführt oder müssen vorgängig vereinbart werden.

Treffpunkt und Transport

Der Treffpunkt ist in der jeweiligen Angebotsbeschreibung aufgeführt.

Für den Transport zum Treffpunkt und für den Heimweg sind die Eltern verantwortlich. Bei Angeboten mit einer organisierten oder begleiteten Anreise gelten die Angaben in der Kursbeschreibung.

Die Kinder müssen pünktlich am Treffpunkt erscheinen. Bei einer Verspätung kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe wartet oder eine Teilnahme noch möglich ist.

Begleitpersonen

Für die Durchführung des Ferienpasses ist die Jugendarbeitsstelle Briglina auf die Unterstützung von erwachsenen Begleitpersonen angewiesen. Bei verschiedenen Angeboten werden zusätzliche Begleitpersonen benötigt. Die entsprechenden Einsätze sind auf der Plattform unter «Helfen» aufgeführt.

Als Begleitpersonen können sich beispielsweise Eltern, volljährige Geschwister oder andere volljährige Familienangehörige melden.

Interessierte Personen können sich direkt über die Plattform für einen Einsatz anmelden. Die Jugendarbeitsstelle Briglina prüft die Anmeldung und informiert anschliessend über den jeweiligen Einsatz.

Die Begleitpersonen erhalten vor der Durchführung alle wichtigen Informationen zu Treffpunkt, Ablauf, Aufgaben, Zuständigkeiten und teilnehmenden Kindern.

Nicht alle Begleitpersonen verfügen über eine pädagogische Ausbildung. Sie unterstützen die Mitarbeitenden der Jugendarbeitsstelle, sowie die jeweiligen Kursveranstaltenden bei der Betreuung und Durchführung der Angebote.

Die Mithilfe der Familien ist ein wichtiger Bestandteil des Ferienpasses und ermöglicht es uns, die verschiedenen Angebote in diesem Umfang durchzuführen.

Verpflegung und Ausrüstung

Falls in der Angebotsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, wird keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.

Die Kinder müssen das benötigte Znüni, Mittagessen, Zvieri und ausreichend Getränke selbst mitbringen.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass das Kind über die in der Angebotsbeschreibung verlangte Kleidung und Ausrüstung verfügt. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Wettergerechte Kleidung
  • Sonnenschutz und Kopfbedeckung
  • Gutes Schuhwerk
  • Sportkleidung
  • Schwimmsachen
  • Picknick und Trinkflasche

Die Hinweise in der Angebotsbeschreibung müssen vor der Teilnahme sorgfältig gelesen werden.

Anzahl Teilnehmende

Für jedes Angebot besteht eine minimale und maximale Teilnehmerzahl. Diese richtet sich nach den Platzverhältnissen, dem Inhalt des Angebots und den vorhandenen Betreuungspersonen.

Die maximale Teilnehmerzahl kann nicht überschritten werden. Ausgebuchte Angebote sind auf der Buchungsplattform entsprechend gekennzeichnet.

Verhalten und Ausschluss

Die Kinder sind verpflichtet, die Anweisungen der Kursleitenden, Begleitpersonen und Mitarbeitenden der Jugendarbeitsstelle zu befolgen.

Ein Kind kann von einem Angebot ausgeschlossen werden, wenn es:

  • andere Personen gefährdet,
  • sich wiederholt nicht an Anweisungen hält,
  • das Angebot wesentlich stört,
  • sich respektlos oder grenzverletzend verhält,
  • eine sichere Durchführung des Angebots verunmöglicht.

Bei einem Ausschluss wird die angegebene Kontaktperson informiert. Jüngere Kinder müssen von einer erziehungsberechtigten oder vorgängig bestimmten Person abgeholt werden. Ältere Kinder dürfen nur nach Absprache mit der Kontaktperson selbstständig nach Hause geschickt werden.

Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

Versicherung und Haftung

Die teilnehmenden Kinder sind durch den Ferienpass nicht gegen Unfall oder Haftpflicht versichert.

Die Versicherung ist Sache der Eltern beziehungsweise der erziehungsberechtigten Personen. Eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

Die Jugendarbeitsstelle Briglina sowie die Veranstalterinnen und Veranstalter übernehmen, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Unfälle, verlorene oder beschädigte Gegenstände oder Schäden, die durch teilnehmende Kinder verursacht werden.

Werden Anweisungen der verantwortlichen Personen missachtet und entsteht dadurch eine gefährliche Situation oder ein Schaden, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Die Angebote des Ferienpasses sollen möglichst allen Kindern offenstehen.

Die Jugendarbeitsstelle und die Veranstaltenden können jedoch nicht bei allen Angeboten eine zusätzliche Einzelbetreuung oder erweiterte Begleitung gewährleisten.

Benötigt ein Kind besondere Unterstützung, dürfen Buchungen erst nach vorheriger Absprache mit der Jugendarbeitsstelle Briglina vorgenommen werden. Gemeinsam wird geprüft, welches Angebot geeignet ist und ob eine eigene Begleitperson erforderlich ist.

Informationen zu Allergien, Medikamenten, gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderem Unterstützungsbedarf müssen bei der Anmeldung vollständig angegeben werden.

Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften können Familien die Teilnahme ihrer Kinder erleichtern und unnötige Fahrten vermeiden.

Im Benutzerprofil kann unter «Privatsphäre» das Feld «Kontaktaufnahme für Mitfahrgelegenheiten erlauben» aktiviert werden. Dadurch können andere Familien sehen, welche Kinder dasselbe Angebot besuchen, und bei Bedarf Kontakt aufnehmen.

Die Organisation der Fahrgemeinschaften erfolgt privat und in eigener Verantwortung der beteiligten Familien. Die Jugendarbeitsstelle Briglina vermittelt keine Fahrten und übernimmt keine Haftung für privat organisierte Fahrgemeinschaften.

Weitere Bestimmungen

Besondere Bedingungen, welche nur für einzelne Angebote gelten, werden direkt in der jeweiligen Angebotsbeschreibung aufgeführt.

Die Eltern sind verpflichtet, die Angebotsbeschreibungen und Hinweise vor der Buchung sowie nochmals vor der Teilnahme sorgfältig zu lesen.

Bei Fragen oder Problemen kann die Jugendarbeitsstelle Briglina über das Kontaktformular oder während des Ferienpasses über die bekannt gegebene Hotline kontaktiert werden.